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Die Ironie wurde uns zu spät bewusst: Es war der Traum von der totalen
Freiheit, von Wissen und Wohlstand für jedermann, der uns in die Unmündigkeit
lockte.
Freiheit braucht Kontrolle. Und die Verbreitung von Raubkopien, Viren
und Schund im Internet war ja ein reales Problem. Die Lösung, die kommendes
Jahr, so wie es aussieht, fast unbemerkt vollendet werden wird, besteht
eigentlich nur aus einer subtilen Abwandlung der juristischen Definition
von „geistigem Eigentum“ und einer technischen Neuerung.
So leicht wird es sein, die mächtigsten Demokratien durch einen zentral
gelenkten Industrietrust - der TCP-Alliance - zu ersetzen.
Bleibt die Frage, ob sich dies noch verhindern lässt. In einer Serie durchstreifen
wir das Internet, erzählen, wie es wurde, was es ist, und was aus ihm
werden könnte. Heute geht es um die Veränderung der - virtuellen und realen
- Welt durch das neue Urheberrecht.
Dabei wurde über den Wert von „geistigem Eigentum“ immer gestritten,
nie formulierte ein Rechtsphilosoph eine logisch konsistente und durchsetzbare
Definition.
Lange Zeit behalf man sich mit einem Kompromiss: Der rechtliche Schutz
sollte umfassend genug sein, damit geistige Arbeit attraktiv bleibt und
die Urheber nicht aus Angst vor Plagiaten ihre Erfindungen geheim halten.
Andererseits darf dieser Rechtsschutz nicht die Weiterentwicklung von
Gesellschaft und Geist verhindern.
Wer mit dem geistigen Werk eines anderen Geld verdienen wollte, musste
es dem Urheber abkaufen. Nur für Wissenschaft, Bibliotheken oder den privaten
Tausch war es frei.
Und die Marktforschung konnte zeigen, dass den Urhebern durch die freien
Kopien kein Schaden entstand. Viele jugendliche Menschen wurden durch
das freie Kopieren später zu Käufern.
Zudem blieb den Urhebern für die privaten und wissenschaftlichen Kopien
ein Entgelt - durch Pauschalabgaben auf Kopierer und Speichermedien. Dann
kam das Internet.
Anfangs schaffte es viele kleine Verbesserungen, ersparte die Fahrt zur
Bibliothek, digitale Kopien ließen sich ohne Qualitätsverlust herstellen.
Alle Grenzen, die den freien Zugang zum öffentlichen Wissen verhindert
hatten, schienen zu fallen.
Aber zugleich berichteten die Rechteverwerter der Popstars und Hollywoodstudios
von Umsatzeinbußen - die wahrscheinlich auch durch Raubkopien entstanden
waren. Außerdem waren die digitalen Speichermedien nicht mit einer Schutzabgabe
belegt, so dass die Rechteverwerter nicht durch das Geschäft mit CD-Rohlingen
entschädigt wurden.
Die ersten Abwehrmaßnahmen wirkten eher lächerlich. Fast konnte man Mitleid
bekommen mit den Goliaths aus der Musikindustrie im Kampf gegen Computerdavids,
die alle Schutzmechanismen knackten.
Mal ging die Industrie gerichtlich gegen Tauschbörsen vor, doch kurz darauf
entstanden zehn neue. Mal versuchten sich die Konzerne selbst in der Guerillataktik
und mischten unter die raubkopierten Werke Computerviren.
Dies, immerhin, machte den Austausch von Raubkopien überaus mühselig.
Trotzdem sahen viele schon das Ende der kommerziellen Verwertung von geistigem
Eigentum nahe. Mancher Philosoph phantasierte von einer Zukunft, da Arbeit
nicht mehr mit Geld bezahlt werde, sondern mit der neuen Währung des Internets
namens „Aufmerksamkeit“.
Aber hätte es wirklich ernste Nachteile gehabt, wenn sich die Raubkopien
als unausrottbar erwiesen hätten? Wäre uns deshalb auch nur ein Song von
Madonna erspart geblieben? Das Popgewerbe wäre ein gutes Geschäft geblieben,
nicht nur durch den Verkauf von Konzertkarten und Merchandising-Produkten.
Doch es kam anders. 1994 beschloss die Welthandelsorganisation, „geistiges
Eigentum“ als gewöhnliche Handelsware zu definieren, mit im Wesentlichen
gleichen Rechten im kapitalistischen Wirtschaftssystem wie beim materiellen
Eigentum.
Wo diese Gleichheit nicht besteht, sollten technische Vorkehrungen sie
künstlich herstellen. Schrittweise wurden diese Grundsätze in nationales
Recht umgewandelt - mit dem „Digital Millenium Copyright Act“
der USA von 1998 und anschließend mit der sperrigen „Richtlinie
zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten
Rechte in der Informationsgesellschaft“ der EU vom Sommer 2001.
Bis zum 22. Dezember 2002, so war darin festgelegt, musste sie in allen
Mitgliedsstaaten zu gültigem Recht werden. Allein Deutschland verspätete
sich - aber nicht aus Einsicht in die Tragweite der Gesetzesinitiative.
Zwar beklagten einige Abgeordnete, dass das neue Urheberrecht nichts zum
Schutz öffentlicher Bibliotheken und legaler Privatkopien unternähme.
Aber der wesentliche Punkt ist bisher allen Volksvertretern entgangen.
Die Radikalität der Neudefinition von „geistigem Eigentum“
verblasst vor der unscheinbaren Sonderregel zu einem Einzelfall, der im
hinteren Teil der EU-Richtlinie und aller anderen Gesetze behandelt wird.
Sie betrifft ein kleines, aber ungewöhnliches Produkt geistiger Arbeit,
nämlich eine elektronische Erfindung zum „Management digitaler Rechte“.
Nie war eine rechtliche Revolutionierung subtiler formuliert, nie war
sie mächtiger.
Im Detail:
Die Gesetze fordern den Rechteverwerter auf, zum Schutz geistigen Eigentums
eine weltweit einheitliche technische Systemlösung zu entwickeln und bei
jedem Nutzer zu installieren.
Diese Lösung soll geistigem Eigentum eben jene fehlenden Eigenschaften
verleihen, die notwendig ist, damit es dem materiellen Eigentum gleichsteht.
Insbesondere soll jede Kopie zu einem „individuierbaren“ Gegenstand
gemacht werden, der jederzeit nur mit Zustimmung des Eigentümers von ihm
namentlich bekannten Kunden verwendet werden kann.
Die Betreiber dieses globalen Schutzmechanismus werden ermächtigt, das
System zu betreiben und zu kontrollieren. Sie dürfen gerichtlich gegen
jeden Versuch vorgehen, den Schutzmechanismus zu umgehen, ja sie können
den Delinquenten sogar den Internetzugang verwehren und damit eben den
Zugang zu geistigem Eigentum.
Alle Staaten werden verpflichtet, Polizei und Justiz zur Bestrafung von
Rechtsbrüchen einzusetzen. Ein gigantischer Verwaltungsaufwand!
Aber gibt es nicht Hacker, die das System knacken? Ist es überhaupt realisierbar?
Ja.
Es bedarf nur des festen Willens und des koordinierten Vorgehens aller
größeren Computer- und Softwarehersteller mit allen größeren Entertainment-Konzernen
- und genau diese haben sich Jahre vor dem großen Coup unbemerkt in der
„Trusted Computer Platform Alliance“ zusammengeschlossen.
Die Technik wurde im Sommer 2002 fertig entwickelt und besteht aus einer
einfachen Kombination von bekannten Verfahren der Verschlüsselung und
„digitaler Wasserzeichen“.
Mit diesem Wasserzeichen lässt sich bei jeder Kopie der rechtmäßige Eigentümer
und der letzte rechtmäßige Besitzer des Werkes ausfindig machen.
Die Verschlüsselung garantiert, dass jede Nutzung nur mit Zustimmung des
Schlüsselinhabers stattfindet. Die Schlüssel verwaltet ein zentraler Computer.
Der gewaltige Datenverkehr, wenn gleichzeitig eine Milliarde Menschen
den neuesten Hit von Madonna hören will, ist technisch ein inzwischen
gelöstes Problem.
Eher hat man Angst, dass die Einführung des Systems durch einen Boykott
der Kunden scheitern könnte, weshalb man behutsam vorgeht. Erst 2001 hatte
der Marktführer Microsoft eine erste Version des Schutzmechanismus in
seine Betriebssysteme eingebaut.
Ab Herbst 2003 könnte man vermutlich praktisch alle Festplatten, Hauptplatinen,
CD- und DVD- Laufwerke mit dem Mikrochip ausstatten, der jeden Datenfluss
auf die digitalen Wasserzeichen hin kontrolliert, die Schlüssel abfragt
und bei fehlender Legitimation unterbindet.
Dem Etikett „TCPA approved“ auf den Geräten dürfte kaum jemand
Beachtung schenken. Erst wenn die TCP-Alliance sich ihres Monopols sicher
ist, wird der Schlüsselverwaltungscomputer eingeschaltet und die Nutzung
aller Werke ohne die Einzellizensierung unterbunden werden.
Das „Trusted computing platform“ bedeutete nicht, dass der
Benutzer seinem Computer vertrauen kann, sondern umgekehrt, dass der Konzern
dem Computer seines Kunden vertraut - weil er die Kontrolle über den Datenverkehr
besitzt.
Aus den einst anarchistischen Heimcomputern wird eine Jukebox mit Münzeinwurf
vereint mit einem Orwellschen „Televisor“. Und alles wird
so praktisch. Verbreitet etwa ein Computerbesitzer unliebsame Satiren,
könnte man ihn des Copyrightverstoßes anklagen und ohne Gerichtsverhandlung
von der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ausschließen.
So gelänge es der TCP-Alliance binnen kurzem, konkurrierende Firmen zu
beseitigen.
Bis diese Firmen vor Gericht den Vorwurf des Copyright-Verstoßes entkräftet
hätten, wären sie längst pleite. Das Wissen und fast die gesamte Wirtschaftsleistung
der Menschheit liegt in den Händen eines Konzerns.
Vielleicht wird es im Jahr 2030 einer namenlosen Untergrundguerilla von
Hackern gelingen, in den bestgeschützten Computer der Welt einzubrechen
und seinen Datenbestand zu löschen: den Schlüsselverwaltungscomputer.
Auf einen Schlag wäre die größte Macht, die das geistige Eigentum der
Welt regierte, verschwunden - und mit ihr das gesamte kulturelle und wissenschaftliche
Erbe der Menschheit mit Ausnahme einiger vergilbter Bücher in den wenigen
verbliebenen Bibliotheken.
Wir wären frei.
Um Gedanken auszutauschen, wird es wieder Zeitungen geben, die wir, solange
wir noch ohne Elektrizität auskommen müssen, bei Kerzenschein lesen.
Es bleibt die Frage: Wird es sich verhindern lassen?
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